Unsere Wasserpreise
Hier finden Sie die allgemeinen Tarifpreise für Bad Fallingbostel und Walsrode. Sie gelten seit dem 1. Januar 2023.
- Aufgrund von § 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 (BGBl. 1 S. 750) – ber. BGBl. 1 S. 1067 – stellt die Stadtwerke Böhmetal GmbH innerhalb ihres Versorgungsgebietes im Bereich der Stadt Bad Fallingbostel und der Stadt Walsrode Wasser zu folgenden Bedingungen und Allgemeinen Tarifpreisen zur Verfügung: Die “Allgemeinen Tarifpreise für Wasser" setzen sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis und einem Verbrauchspreis für die abgenommene Wassermenge.
- Vertragspartner ist der Hauseigentümer. Wird der Wasserverbrauch in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern bzw. gewerblichen Einrichtungen messtechnisch gesondert über stadtwerkseigene Zähler erfasst, so ist der jeweilige Wohnungsinhaber Vertragspartner der Stadtwerke Böhmetal.
- Der Haus- und Grundstückseigentümer haftet unabhängig von der Abrechnungsabtretung bei Zahlungsausfall für seinen Mieter. Die Umsatzsteuer wird immer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe berechnet.