Grundversorgung Gas von Haushaltskunden
Durch die Grundversorgung werden Haushaltskundinnen und -kunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Niederdruckbereich grundsätzlich jederzeit ohne Unterbrechung mit Gas versorgt.
Wenn Sie in unserem Netzgebiet wohnen und keinen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, liefern wir Ihnen das Erdgas problemlos nach den Bedingungen der Grundversorgung.
Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).