Grund- und Ersatzversorgung Strom von Haushaltskunden
Durch die Grund- und Ersatzversorgung werden Haushaltskundinnen und -kunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Niederspannungsbereich ohne Lieferanten grundsätzlich jederzeit ohne Unterbrechung mit Strom versorgt.
Wenn Sie in unserem Netzgebiet wohnen und keinen Stromliefervertrag abgeschlossen haben, liefern wir Ihnen Strom automatisch nach den Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung.
Die Grund- und Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV).