Ersatzversorgung Gas aus dem Niederdrucknetz
Durch die Ersatzversorgung werden Haushaltskundinnen und -kunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Niederdruckbereich grundsätzlich jederzeit ohne Unterbrechung mit Gas versorgt.
Wenn Sie in unserem Netzgebiet wohnen und keinen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, liefern wir Ihnen das Erdgas problemlos nach den Bedingungen der Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).