Auftragsunterlagen können Sie unter Tel.: 05161 6001 355 oder 318 oder per Email unter vertrieb@swbt.de anfordern. Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage), die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto). In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben. Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur für Haushaltskunden möglich. Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für den Eigenverbrauch von Elektrizität im Haushalt“ (AGB) ergänzend Anwendung.
Technische Voraussetzungen der Anlage
Die Anlage ist fest angeschlossen. Der Stromverbrauch wird getrennt vom übrigen Haushaltsverbrauch über einen Doppeltarifzähler gemessen. Hierfür ist in der Zähleranlage ein separates Feld vorzuhalten. Anlagen mit einem Gesamtanschlusswert von mehr als 2 kW sind so ausgelegt, dass sie täglich maximal 3 mal 2 Stunden unterbrochen werden können. Die Anlage ist mit einem Tarifschaltgerät steuerbar. Hierzu ist in der Zähleranlage ein separates Feld (TSG-Feld) vorzuhalten.
Unterbrechung der Stromlieferung
Die Stadtwerke Böhmetal GmbH behält sich vor, die Stromlieferung für Anlagen ab einem Gesamtanschlusswert von mehr als 2 kW täglich maximal 3 mal 2 Stunden zu unterbrechen. Dabei ist die freigegebene Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen nicht kürzer als die vorangegangene Unterbrechungszeit. Antriebsaggregate eventueller Lüftungsanlagen und Steueranlagen werden nicht unterbrochen. Während der Unterbrechungszeit dürfen keine elektrischen Geräte zur Raumheizung betrieben werde.
Weitere Bedingungen
Die NT-Zeit beträgt 8 Stunden, in der Regel von 22 – 6 Uhr.