Willkommen in unserer Wissensdatenbank

Die Energiebranche ist geprägt von vielen gesetzlichen Regelungen. Oftmals gibt es Änderungen bei den Umlagen, Netzentgelten und allen Kosten, die sich massiv auf die Energiepreise auswirken. Gerade in Zeiten der Energiewende kommen immer weitere Maßnahmen und Besonderheiten auf uns alle zu. In diesem Bereich finden Sie aktuelle Informationen oder Änderungen, die Sie als Kunde betreffen. Wir sind bemüht, Ihnen eine einheitliche und transparente Kommunikation zu bieten, um sicherzustellen, dass Sie sich bei uns gut informiert fühlen.

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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Im Paragraph 14 a EnWG wurde festgelegt, dass Verbraucher mit einer Leistungen von über 4,2 kW – wie beispielsweise Wallboxen oder Wärmepumpen  - zeitweise gedimmt werden können.

Dadurch sollen temporäre Überlastungen des Stromnetzes vermieden werden. Der Endverbraucher bekommt im Gegenzug eine Entschädigung in Form von reduzierten Netzentgelten.

FAQ’s steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a

Im Paragraph 14a EnWG wurde festgelegt, dass Verbraucher mit einer Leistung über 4,2 kW – wie beispielsweise Wallboxen oder Wärmepumpen zeitweise gedimmt werden können. Dadurch soll die temporäre Überlastung des Stromnetztes vermieden werden. Der Endverbraucher bekommt im Gegenzug eine Entschädigung in Form von reduzierten Netzentgelten 

  • Wärmepumpen
  • private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
  • Batteriespeicher
  • Klimageräte

 

  • Der Leistungsbezug liegt über 4,2 kW
  • Anschluss im Niederspannungsnetz
  • Das Gerät wurde am oder nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und wurde durch den Elektroinstallateur bei Netzbetreiber 

        angemeldet auf www.swbt-netz.de

 

Nein, Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die §14a Regelung

 

Hierbei ist zwischen Anlagen mit und ohne Vereinbarung zur Steuerung zu unterscheiden:

1. Für Bestandsanlage mit einer Vereinbarung ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die aktuellen Regelungen bestehen weiter bis zum 31.12.2028. Danach erfolgt ein Übergang auf die hier beschriebene Regelung der Bundesnetzagentur.

2. Bestandsanlage ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist ohne Rückkehroption möglich.

Modul 1 - es erfolgt eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte (bei Kunden mit gemeinsamer oder getrennter Messung möglich)

Modul 2 – es erfolgt eine prozentuale Arbeitspreisreduzierung. Dieses Modul ist nur mit getrennter Messung möglich. Die Höhe des reduzierten Arbeitspreises entnehmen Sie bitte hier unserem Preisblatt. 

Modul 3 – folgt zum 01.04.2025

Abschlagszahlungen

Wie werden eigentlich meine Abschläge bestimmt?

Ausschlaggeben sind die Energiepreise und Ihr Verbrauch für die Berechnung der Abschläge. Der Verbrauch des letzten Jahres wird dabei für die Ermittlung verwendet. Dieser kann natürlich innerhalb einen Jahres variieren. Dafür gibt es viele Gründe wie beispielsweise die Anschaffung eine E-Autos, die Temperaturen im Winter oder der Ein- oder Auszug einer Person in Ihrem Haushalt. In der Abrechnung, die Sie im Januar für das Vorjahr erhalten, finden Sie alle Verbräuche.

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Erdgaspreis-zusammensetzung

Wie auch schon beim Strom, gibt es auch bei der Zusammensetzung des Erdgaspreisen gibt es viel zu beachten. Teilweise spielen gleiche Faktoren eine große Rolle. Hier kommen aber einige Besonderheiten hinzu. Spannend ist auch der Verbrauch von Erdgas. Dieser ist natürlich abhängig von den Jahreszeiten und den Temperaturen. 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Schauen unsere Filmes. 

Strompreiszusammensetzung

Kaum jemand weiß, wie sich der Preis für Strom zusammensetzt. Natürlich wird - wie bei allen Dingen - nicht einfach willkürlich entschieden. Es gibt viele Faktoren, die sich auf den Strompreis auswirken. Ein großer Teil macht natürlich die Beschaffung aus. Angebot und Nachfrage, sowie die Kosten für die Produktion sind hier ausschlaggebend. Es gibt allerdings auch weitere Faktoren, über die wie in unserem kurzen Film aufklären möchten.

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Personalabteilung

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Telefon: +49 (5161) 6001-400