Wasserpreise in Bad Fallingbostel / Walsrode
Gültig ab 01.01.2023
Aufgrund von § 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 (BGBl. 1 S. 750) - ber. BGBl. 1 S. 1067 - stellt die Stadtwerke Böhmetal GmbH innerhalb ihres Versorgungsgebietes im Bereich der Stadt Bad Fallingbostel und der Stadt Walsrode Wasser zu folgenden Bedingungen und Allgemeinen Tarifpreisen zur Verfügung:
Die "Allgemeinen Tarifpreise für Wasser" setzen sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis und einem Verbrauchspreis für die abgenommene Wassermenge.
Vertragspartner ist der Hauseigentümer. Wird der Wasserverbrauch in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern bzw. gewerblichen Einrichtungen messtechnisch gesondert über stadtwerkseigene Zähler erfasst, so ist der jeweilige Wohnungsinhaber Vertragspartner der Stadtwerke Böhmetal GmbH.
Der Haus- und Grundstückseigentümer haftet unabhängig von der Abrechnungsabtretung bei Zahlungsausfall für seinen Mieter.
Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wird immer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe berechnet.
Jahresgrundpreis (Messpreis)
Als Jahresgrundpreis werden erhoben je nach
Messbereich:
- für einen Wasserzähler bis Q3 = 10 cbm/h
66,00 EUR = 70,62 EUR brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer) - für einen Wasserzähler Q3 = 16 cbm/h
180,00 EUR = 192,60 EUR brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer) - für einen Verbundzähler bis Q3 = 63 cbm/h
600,00 EUR = 642,00 EUR brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer) - für einen Verbundzähler > Q3 =63 cbm/h
700,00 EUR = 749,00 EUR brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)
Verbrauchspreise
Der Verbrauchspreis gilt je Einheit für die Verbrauchsmenge und beträgt je cbm Wasser
- ab dem 01.01.2023: 1,68 EUR netto = 1,80 EUR brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)
Wasserpreise für Bau- und sonstige vorübergehende Zwecke
Bauzähler
- Grund- und Messpreis für alle Messbereiche
7,00 EUR/Monat = 7,49 EUR/Monat brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer) - Verbrauchspreise ab 01.01.2023:
- 1,68 EUR/cbm = 1,80 EUR/cbm brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)
Standrohrzähler
- Mietpreis
1,00 EUR/Tag = 1,07 EUR/Tag brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer) - Bereitstellungspreis
25,00 EUR = 26,75 EUR brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer) - Verbrauchspreise
- 1,68 EUR/cbm = 1,80 EUR / cbm brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)
Falls keine Messung des Bauwassers bei Bauvorhaben vorgenommen wird, ist folgender Durchschnittsverbrauch in Anrechnung zu bringen:
- für das Ein- und Zweifamilienhaus und bei sonstigen kleineren Bauvorhaben 20 cbm
- bei größeren Wohnungsbauten und Bauvorhaben mit Fertigbauteilen je Wohnungseinheit 10 cbm
Mahn- und Sperrkosten
- Für jede Mahnung oder jedes weitere Vorzeigen der Rechnung werden jeweils 1,50 EUR (umsatzsteuerfrei) erhoben.
- Für das Wegegeld des Inkassos werden 15,00 EUR (inkl. der gesetzlichen MwSt.) erhoben.
- Für jede Sperrung und jede Wiederaufnahme der Versorgung werden jeweils die tatsächlich entstehenden Kosten, mindestens jedoch 55,00 EUR (inkl. der gesetzlichen MwSt.) berechnet.
Die Neufestsetzung ersetzt die bisherigen Wassertarife für die Versorgungsgebiete Bad Fallingbostel und Walsrode (gültig von 01.01.2021 – 31.12.2022)..
Walsrode, den 22.12.2022
Stadtwerke Böhmetal GmbH
gez. Dr. Bruhn, Geschäftsführer