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Titelbild Strom

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Stromtarif für Haushalts- und Kleingewerbekunden

Unser Tarif für Stromheizungen mit getrennter Messung von Allgemein- und Heizstrom

für fest installierte, unterbrechbare, monovalente und monoenergetische Wärmepumpen und andere elektrische Heizungssysteme im Netzgebiet der Stadtwerke Böhmetal GmbH,

z.B. Wohnungslüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung, Deckenstrahlungsheizungen, Teilspeicherheizungen oder Direktheizungen, auch in Kombination mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) und weiteren, fest angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen (Klimageräte, Saunaöfen, Schwimmbadheizungen)


 

Produktdetails

 ab 01.01.2023  
Arbeitspreis Grundpreis je Zählpunkt
Tagstrom
44,60 ct/kWh brutto
67,83 EUR/Jahr brutto
Nachtstrom
33,64 ct/kWh brutto
 


https://wal.ivurz.de/powercommerce/ivu/fo/portal/
bis 31.12.2022

Arbeitspreis Grundpreis je Zählpunkt
https://wal.ivurz.de/powercommerce/ivu/fo/portal/

Tagstrom
20,44 ct/kWh brutto

67,83 EUR/Jahr brutto


Nachtstrom
15,43 ct/kWh brutto




  • Preisgarantie bis 31.12.2023
  • für Kunden mit fest installierten, unterbrechbaren Wärmepumpen
  • Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
  • Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
  • Kündigungsfrist 2 Monate
  • Nachtstromzeiten: 8 Stunden, in der Regel 22 – 6 Uhr
  • Voraussetzung: Wärmepumpe
  • Stromverbrauch wird getrennt vom übrigen Haushaltsverbrauch über einen Doppeltarifzähler gemessen
  • seit 01. Juli 2021 100% Naturstrom
  • Ökostrom wird in ganz Europa in Wasser-, Wind- und Solarenergieanlagen erzeugt 
  • Durch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen keine CO2-Emissionen

Auftragsunterlagen können Sie unter Tel.: 05161 6001 400 oder per Email unter service(at)swbt.de anfordern.

Produktspezifikationen

Auftragsunterlagen können Sie unter Tel.: 05161 6001 355 oder 318 oder per Email unter vertrieb@swbt.de anfordern. Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung,  die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage), die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto). In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben. Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur für Haushaltskunden möglich. Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für den Eigenverbrauch von Elektrizität im Haushalt“ (AGB) ergänzend Anwendung.

Technische Voraussetzungen

Die Anlage ist fest angeschlossen. Der Stromverbrauch wird getrennt vom übrigen Haushaltsverbrauch über einen Doppeltarifzähler gemessen. Hierfür ist in der Zähleranlage ein separates Feld vorzuhalten. Anlagen mit einem Gesamtanschlusswert von mehr als 2 kW sind so ausgelegt, dass sie täglich maximal 3 mal 2 Stunden unterbrochen werden können. Die Anlage ist mit einem Tarifschaltgerät steuerbar. Hierzu ist in der Zähleranlage ein separates Feld (TSG-Feld) vorzuhalten.

Unterbrechung der Stromlieferung

Die Stadtwerke Böhmetal GmbH behält sich vor, die Stromlieferung für Anlagen ab einem Gesamtanschlusswert von mehr als 2 kW täglich maximal 3 mal 2 Stunden zu unterbrechen. Dabei ist die freigegebene Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen nicht kürzer als die vorangegangene Unterbrechungszeit. Antriebsaggregate eventueller Lüftungsanlagen und Steueranlagen werden nicht unterbrochen. Während der Unterbrechungszeit dürfen keine elektrischen Geräte zur Raumheizung betrieben werde.

Die NT-Zeit beträgt 8 Stunden, in der Regel von 22 –6 Uhr. vertrieb(at)swbt.de anfordern.

Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz