Stromtarif für Haushalts- und Kleingewerbekunden
Unser Einsteiger-Tarif
für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH
Dieser Vertrag wird NICHT mehr angeboten!
Produktdetails
ab 01.01.2023 |
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Arbeitspreis |
Grundpreis je Zählpunkt |
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bis 4.488 kWh/Jahr58,79 ct/kWh brutto |
99,42 EUR/Jahr brutto |
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über 4.488 kWh/Jahr61,00 ct/kWh brutto |
entfällt |
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bis 31.12.2022 | ||
Arbeitspreis | Grundpreis je Zählpunkt | |
bis 4.488 kWh/Jahr 22,02 Ct/kWh brutto |
99,42 EUR/Jahr brutto | |
über 4.488 kWh/Jahr 24,23 Ct/kWh brutto |
entfällt |
- WIRD NICHT MEHR ANGEBOTEN. Gilt nur für Bestandskunden.
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Preisgarantie bis 31.12.2023
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Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
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Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
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Kündigungsfrist 2 Monate
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Seit 01. Juli 2021 100% Naturstrom
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Ökostrom wird in ganz Europa in Wasser-, Wind- und Solarenergieanlagen erzeugt
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Durch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen keine CO2-Emissionen
Produktspezifikationen
Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage), die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto).
In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.
Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben. Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur für Haushaltskunden möglich.
Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für den Eigenverbrauch von Elektrizität im Haushalt“ (AGB) ergänzend Anwendung.