Informationen für Erdgaskunden
Hinweise zu Gasdruckreglern, Gaszählern und zur Hauptabsperreinrichtung
Gas-Druckregelgeräte gehören zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers (NB) und sind dessen Eigentum. Die Instandhaltung obliegt demzufolge dem NB. Der Kunde / Anlagenbetreiber hat Beschädigungen unverzüglich dem NB mitzuteilen. Gas-Druckregelgeräte müssen für Instandhaltungsarbeiten und Auswechselung zugänglich sein.
Gaszähler gehören in der Regel zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers (NB) oder Messstellenbetreibers (MSB) und sind dessen Eigentum. Die Instandhaltung obliegt demzufolge dem NB bzw. MSB. Der Kunde / Anlagenbetreiber hat Beschädigungen und Störungen unverzüglich dem NB bzw. MSB mitzuteilen.
Anlagen des Kunden / Anlagenbetreibers (Gasinstallation) sind
- Leitungsanlage
- Gasgeräten
- Verbrennungsluftversorgung
- Abgasanlage
Innenleitungen
Die Innenleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung gehören zum Verantwortungsbereich des Kunden / Anlagenbetreibers.
- Die Leitungen sind gegen Beschädigungen auf Grund mechanischer, chemischer und thermischer Belastungen zu schützen.
- Die einwandfreie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.
- Bei nachträglicher Verkleidung freiverlegter Innenleitungen ist für ausreichende Be- und Entlüftung der dadurch entstandenen Hohlräume zu sorgen.
- Verbleibende Leitungsöffnungen (Leitungsenden und -auslässe) sind vorschriftsmäßig zu verwahren – eine geschlossene Absperreinrichtung reicht nicht aus.
- Bei der Nutzungsänderung von Räumen sind eventuelle Auswirkungen auf vorhandene Leitungsanlagen von einem VIU oder dem NB prüfen zu lassen.
- Der Verlauf verdeckt verlegter Leitungen muss bekannt sein.
- Gasschlauchleitungen müssen spannungs-, knick- und verdrehfrei benutzt werden und dürfen wie die Geräteanschlussarmaturen nicht übermäßiger Erwärmung ausgesetzt sein.
- Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein.
Kontroll- bzw. Überprüfungszeiträume
- Leitungsanlage entsprechend vorgenannten Anforderungen einmal jährlich gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen. Dabei ist gleichzeitig auf Gasgeruch zu achten;
- Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein VIU prüfen lassen.
Zur Überprüfung der Innenleitungen können Sie das Formblatt „Liste für den Jahrescheck“ herunterladen und anwenden.
Erdverlegte Außenleitungen
Hinter der Hauptabsperreinrichtung erdverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Kunden / Anlagenbetreibers. Dieser darf keine Einwirkungen auf die erdverlegte Außenleitung vornehmen oder vornehmen lassen. Das Errichten von Gebäuden (z. B. auch von Garagen oder Gartenhäusern) oder jede andersgeartete Überbauung der erdverlegten Außenleitung ist daher nicht gestattet, sofern keine weiteren Schutzmaßnahmen (z. B. Mantelrohr) ergriffen werden.
Ebenso sind das Lagern von Materialien auf der Leitungstrasse sowie das Überpflanzen mit Bäumen und Sträuchern nicht gestattet, wenn hierdurch die Zugänglichkeit und die Betriebssicherheit der Leitung beeinträchtigt wird.
Bestandspläne über den Leitungsverlauf sind vor der Inbetriebnahme der Leitungsanlage durch den Ersteller an den Kunden / Anlagenbetreiber zu übergeben und von diesem aufzubewahren. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig, leicht auffindbar und bedienbar sein. Hinweisschilder für Absperreinrichtungen müssen erkennbar und ablesbar gehalten werden. Feuchtigkeit an der Mauerdurchführung muss zu einer Kontrolle des Korrosionsschutzes der Gasleitung führen.
Überprüfungszeiträume
- erdverlegte Außenleitungen bei Betriebsdrücken bis 100 mbar alle 4 Jahre, bei Betriebsdrücken über 100 mbar bis 1 bar alle 2 Jahre durch ein VIU oder ein DVGW anerkanntes Gasrohrnetz-Überprüfungsunternehmen entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 oder nach DVGW-TRGI auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit prüfen lassen;
- erdverlegte Außenleitungen zum Anschluss von Gasgeräten zur Verwendung im Freien alle 12 Jahre durch ein VIU auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit prüfen lassen.
Freiverlegte Außenleitungen
Hinter der Hauptabsperreinrichtung freiverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Kunden / Anlagenbetreibers.
Die Leitungen sind gegen Beschädigungen auf Grund mechanischer, chemischer und thermischer Belastungen zu schützen, insbesondere gegen Witterungseinflüsse und Korrosionsschäden – auch an Mauerdurchführungen. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein. Die einwandfreie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.
Überprüfungszeiträume:
- Leitungsanlage entsprechend vorgenannten Anforderungen jährlich einmal gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen;
- Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein VIU oder ein DVGW anerkanntes Gasrohrnetz-Überprüfungsunternehmen prüfen lassen.
Bei offenen Fragen wenden Sie sich an einen Mitarbeiter ihrer Stadtwerke Böhmetal.
Eine nach den gesetzlichen Regelungen und den DVGW-TRGI erstellte Gasinstallation bietet die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Gasinstallation auf Dauer. Nach § 13 NDAV ist der Anschlussnehmer (Kunde / Anlagenbetreiber) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Die folgenden Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen geben dem Anschlussnehmer die notwendigen Hinweise, wie er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen kann.
Die Hauptabsperreinrichtung (HAE) gehört zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers (NB). An jeder HAE muß eine Karte angebracht sein, auf der die notwendigen Maßnahmen bei Gasgeruch wiedergegeben sind (siehe oben).
Sicherheit in Ihren Händen: Ihre Liste für den Jahres-Check
Ja |
Absperreinrichtungen, z.B. an Hausanschluss und Zähler, frei zugänglich? |
Nein |
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Ja |
Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders an Wand- bzw. Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen? |
Nein |
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Ja |
Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von "Anhängseln"? |
Nein |
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Ja |
Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden? |
Nein |
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Ja |
Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen? |
Nein |
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Ja |
Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt? |
Nein |
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Ja |
Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen? |
Nein |
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Ja |
Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt? |
Nein |
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Ja |
Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau? |
Nein |
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Ja |
Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche? |
Nein |
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Ja |
Sie haben alles mit einem "Ja" beantworten können? |
Nein |
Sie haben irgendwo ein "Nein" ankreuzen müssen? |