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Titelbild Strom

Störungsdienst

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Gas

05161 6001-297

Strom

05161 6001-298

Wasser

05161 6001-299

Tarifpreise für Kurzzeitabnehmer

Unser Tarif für Kurzzeitabnehmer (Stadtfeste, Weihnachtsmärkte, Schützenfeste und Ähnliches)

für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke und/oder den privaten Verbrauch durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH.

Produktspezifikation

Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung,  die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage),  die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto).

In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.
Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben.

Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Netzgebiet Strom der Avacon AG (Niedersachsen) und nur für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke und/oder für privaten Verbrauch durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH möglich.
Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für einen Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und max. 30.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke und/oder für privaten Verbrauch“ (AGB) ergänzend Anwendung.

Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz